Das Thema Energie spielt eine
immer wichtigere Rolle, sowohl global betrachtet (Ressourcenknappheit,
Neue Energien), als auch für jeden von uns selbst - Stichwort: Benzinpreise
oder hohe Energiekosten als „zweite Miete“. |
Die neue Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009,
gültig ab 01.10.2009) stellt hohe Anforderungen an Neubauten bzgl. Ihres
Energiebedarfs und auch an bestehende Gebäude, die saniert werden sollen.
Bei der Sanierung von Dach, Fassade, etc. oder Heiztechnik sind Mindest-Wärmeschutzanforderungen
zwingend einzuhalten.
Es empfiehlt sich daher bei bestehenden Gebäuden, bei denen eine teilweise
oder komplette Sanierung ansteht, ein energetisches Gesamtkonzept zu entwickeln,
was den Energiebedarf und damit die Energiekosten nachhaltig senkt.
Die Einsparpotentiale sind enorm und können bis zu 75% betragen. Die eingesparten
Energiekosten können mit zur Finanzierung der Maßnahmen beitragen,
die zusätzlich staatlich bezuschusst, bzw. gefördert werden, z.B.
durch:
• Zuschüsse für Heiztechnik und Solaranlagen durch das BAFA (Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
• Sehr Zinsgünstige Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Zudem wird
eine Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA, die auch als Grundlage zur Beantragung
von Fördermitteln und KfW-Krediten dient, mit 300,- Euro von der
BAFA bezuschusst. Es lohnt sich also durchaus bei sowieso anstehenden
Sanierungsmaßnahmen einen Energieberater hinzu zu ziehen, zumal
eine evtl. umfassendere Gebäudesanierung auch zum Erhalt des Gebäudes
beiträgt, es zukunftsfähig macht und seinen Wert steigert.
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Energieausweis Bei neuen Gebäuden ist immer ein Energieausweis
auszustellen. Bei bestehenden Gebäuden ist dies nur dann nötig,
wenn das Objekt vermietet, verpachtet oder verkauft wird, nicht jedoch,
wenn es vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Ein Energieausweis gilt
immer für 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. |
Seit dem 01.01.2009 muss für Nichtwohngebäude
und ältere Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantragsstellung
vor dem 01.11.1977 ein bedarfsbezogener Energieausweis erstellt werden. Bei
später errichteten Gebäuden, die die Wärmeschutzverordnung 1977
erfüllen, genügt zunächst ein verbrauchsbezogener Energieausweis.
Bei einer Erweiterung dieser Gebäude muss allerdings i.d.R. dann ein bedarfsbezogener
Energieausweis für den Anbau oder das gesamte Gebäude erstellt werden.
Für genauere Informationen kontaktieren Sie mich bitte, da konkretere Aussagen
sehr vom individuellen Objekt abhängen.
Ihre Investitionen • Energieausweis (bedarfsbezogen) für
ein Einfamilienwohnhaus: ab 200,- Euro. |